Unsere Aufnahmebedingungen
Aufgenommen werden Personen in einer anerkannten Ausbildung in München:
Der Wohnraum wird als Platz in einem Studenten-/Jugendwohnheim i. S. d. § 549 Abs. 3 BGB
zum Zweck der Ausbildung überlassen. Es gilt das Rotationsprinzip.
Die in § 549 Abs. 3 BGB genannten Vorschriften (insbesondere §§ 573, 575 BGB)
finden keine Anwendung.
Studenten der Münchner Universitäten
(insbesondere LMU, TUM und FH),
eingeschrieben und unter 27 Jahren alt.
- Münchener Universität
z.B. TU, FH, LMU, Musikhochschule oder
Private Hochschulen: Nur Bachelor- und Masterstudiengänge
- Max 27 Jahre alt
- Studentenausweis max. 6 Monate alt
Achtung: Keine DAAD Studenten. Weitere Infos beim DAAD, der unsere Formulare nicht anerkennen möchte.
Benötigt werden:
- Studentenausweis einer Münchener Universität
- Pass
Wenn Sie noch keinen Studentenausweis haben...,
ist das meist nicht so schlimm, denn der Studentenausweis muss nicht bei Reservierung, sondern erst bei
Einzug vorgelegt werden. Wenn Sie also die Uni wechseln möchten... können Sie reservieren, wenn Sie
sicher sind, das Sie den Studentenausweis oder einen vergleichbaren Nachweis spätestens
bei Einzug vorlegen können.
Der Vertrag wird immer Semesterweise befristet abgeschlossen. Eine Verlängerung ist meist
möglich, sofern Sie dann noch eingeschrieben sind - muß jedoch rechtzeitig (spätestens 80 Tage
vor Mietende) erfolgen.
Praktikanten/Diplomanten
Praktikanten/Diplomanten die im Rahmen Ihres Studiums an einer beliebigen Uni (auch Ausländische Universität) ein Praktikum in München absolvieren.
Die maximale Mietzeit für Praktikanten beträgt 8 Monate. Das Alter ist auf max. 30 Jahre beschränkt.
- Universität (weltweit) (auch deutsche Fachhochschule)
- Max. 30 Jahre alt
- Praktikum oder Master-Arbeit oder Doktorarbeit in München (auch Umkreis)
Benötigt werden:
- Studentenausweis (beliebige Uni) zumindest vom jeweils letzten Semester
- Praktikumsvertrag oder Diplomanden-Vertrag o.ä. einer Firma in München
- Pass
Auszubildende / Lehrlinge (Meisterberufe)
Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der nach der Gesellenprüfung zum Meister führen kann
(Handwerk, Industrie und vergleichbare Kammerberufe). Damit werden Meister-Ausbildungen den Studierenden gleichgestellt:
Wohnen ist an den Nachweis einer laufenden Ausbildung im Umkreis München gebunden.
- Alter 16 bis einschließlich 25 Jahre
- Ausbildungsvertrag bei einem Betrieb in München oder im Umland
- Berufsschulpflicht bzw. nachweisbarer Berufsschulbesuch
- Zielgruppe ist die Ausbildung – nicht der bereits abgeschlossene Meister,
insofern gilt auch hier das Rotationsprinzip: Wer bereits eine Ausbildung abgeschlossen
oder abgebrochen hat muss ausziehen, um Platz für neue Auszubildende zu schaffen.
Der Mietvertrag wird jeweils für höchstens 8 Monate abgeschlossen.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern rechtzeitig (spätestens 80 Tage vor Mietende) vorgelegt werden:
- aktuelles Schreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsverhältnis besteht fort)
- letztes Berufsschulzeugnis bzw. aktueller Leistungsnachweis der Berufsschule
Benötigt werden:
- Ausbildungsvertrag (Betrieb / Kammer)
- aktuelles Schreiben des Arbeitgebers
- letztes Berufsschulzeugnis (falls schon vorhanden; sonst aktueller Nachweis der Berufsschule)
- Pass oder Personalausweis
Minderjährige (16 / 17 Jahre): zusätzlich schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zum Mietvertrag.
Ein kleines Achtung: aktuell sind in den Häusern sehr viele Studenten. Der Tagesrhytmus ist dort entsprechend anders - es kann Abends laut werden.
Auch wenn unsere Hausordnung das Einhalten der Ruhezeiten vorschreibt, kann es in den Häusern zu Konflikten zwischen den Mietern kommen.
Wer besonders Ruhe sucht, sollte sich überlegen, ob er in einem Studentenwohnheim wohnen möchte.